- eintreiben
- ein|trei|ben ['ai̮ntrai̮bn̩], trieb ein, eingetrieben <tr.; hat:
(Außenstände, eine geschuldete Geldsumme) durch nachdrückliche Zahlungsaufforderung oder durch Zwangsmaßnahmen einziehen:Schulden, Steuern eintreiben.
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ein||trei|ben 〈V. tr. 262; hat〉2. hineintreiben, -jagen, heimtreiben (Vieh)● ich muss noch meine Außenstände \eintreiben 〈fig.〉* * *
ein|trei|ben <st. V.; hat:1. [von der Weide wieder] in die Stallungen treiben:abends wird [das Vieh] eingetrieben.2. (mit Schlagwerkzeugen o. Ä.) in etw. treiben, schlagen:einen Pfahl [in die Erde] e.;ein Stollen wird in den Berg eingetrieben.3. (einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat) durch nachdrückliche Zahlungsaufforderung od. durch Zwangsmaßnahmen kassieren, einziehen:Außenstände, Steuern e.* * *
ein|trei|ben <st. V.; hat: 1. [von der Weide wieder] in die Stallungen treiben: abends wird [das Vieh, die Herde] eingetrieben. 2. (mit Schlagwerkzeugen o. Ä.) in etw. treiben, schlagen: einen Pfahl [in die Erde] e.; ein Stollen wird in den Berg eingetrieben. 3. (einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat, durch nachdrückliche Zahlungsaufforderung od. durch Zwangsmaßnahmen) kassieren, einziehen: Außenstände, Zinsen, Forderungen, Steuern e.; An der Sperre hätten Guerilleros „Schutzgebühren“ einzutreiben versucht (Bund 9. 8. 80, 4); Ü die Umweltorganisation macht sich Gedanken, wie sie weiterhin Spendengelder e. kann (Woche 21. 3. 97, 17).
Universal-Lexikon. 2012.